Das EEG hat geliefert, wofür es gebraucht wurde: Zwei Jahrzehnte lang garantierte es verlässliche Nachfrage. In diesem Windschatten ist die Photovoltaik erwachsen geworden und aus der Nische zum konkurrenzfähigen Massenprodukt gereift, das Millionen Haushalte mit sauberem Strom versorgt. Heute setzt das Instrument jedoch einen Fehlanreiz: Wer einspeist, bekommt immer seinen festen Satz, unabhängig von der Realität am Markt. Die starre Vergütung fließt mittags bei niedrigen Preisen an der Börse ebenso wie abends, wenn der Strom knapper und teurer ist.
Dass Teile der Solarbranche dieses Privileg bewahren wollen, ist ein verständlicher Reflex. Die für manche unbequeme Wahrheit lautet jedoch: Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage entscheidet sich künftig in ihrer intelligenten Steuerung und Integration in ein flexibles Energiesystem.
Und so läutet die geplante EEG-Novelle nun das überfällige Ende dieses Schutzschirms ein. Stunde null. Für neue Anlagen wird endlich der Markt zum Zielmodell. Wir sagen: richtig so! Damit die EEG-Entwöhnung aber gelingt, muss der Weg in den Markt so einfach und attraktiv wie möglich sein. Genau hier bleibt der Entwurf auf halber Strecke stehen – und droht, sich selbst das Handwerk zu legen.
Der Bundestag muss an vier Stellschrauben nachjustieren, um Flexibilität in die Wirkung zu bringen:
1) Netzbetreiber verbindlich in die Pflicht nehmen
Eine komplett ungeförderte Vermarktung ergibt erst Sinn, wenn der bürokratische Flaschenhals bei den Netzbetreibern gelöst ist und der Wechsel in die Direktvermarktung problemlos, zeitnah und digital erfolgt.
Die Novelle fordert von Hunderttausenden Betreibern den aktiven Markteintritt, nimmt diejenigen, die den Wechsel technisch ermöglichen müssen, aber kaum in die Pflicht. Wer heute in die Direktvermarktung will, hängt an zahlreichen Nadelöhren beim Verteilnetzbetreiber. Bei rund 860 Netzbetreibern dauert das mal drei Wochen, mal über ein Jahr – eine Zeit, in der Prozessschritte mit klingenden Namen wie Marktlocations-ID-Vergabe, Smart-Meter-Umbilanzierung, Speicherummeldung oder Direktvermarktungsanmeldung darüber entscheiden, ob und wann der Betreiber sein Geld erhält.
Dass es anders geht, zeigt etwa Schweden, wo die Anmeldung automatisch mit dem Netzanschluss mitläuft. Die deutsche EEG-Reform kalkuliert dagegen die Trägheit des heimischen Systems fest ein: Sie sieht eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur vor, Übergangszahlungen bis Ende 2032 zu verlängern, falls die Prozesse der Netzbetreiber bis dahin nicht massentauglich sind. Eine Rettungsgasse, die wenig Vertrauen in das Ambitionsniveau des Gesetzgebers für das im Herbst anstehende Verteilnetzpaket weckt.
Der Bundestag sollte jetzt verbindliche Bearbeitungsfristen samt pauschalen Entschädigungszahlungen bei Verzug durchsetzen. Die europäischen Fluggastrechte machen es vor.
2) Anreize für den schnellen Wechsel schärfen
Wer ab 2027 eine neue Dachanlage baut, steht vor zwei Optionen: Drei Jahre lang garantierte 5,2 Cent/Kilowattstunde Einspeisevergütung light kassieren oder den Weg in den Markt mit schwankenden Börsenpreisen und mageren 1,5 Cent Bonus wählen. Gegeben der anfänglichen Prozesskosten in der Direktvermarktung belohnt der Gesetzgeber das Verharren im Status quo wesentlich höher als den Markteintritt. Hinzu kommt ein verheerender Konstruktionsfehler: Betreiber könnten erst drei Jahre die Übergangszahlung mitnehmen und danach den vollen Bonus abgreifen. Ein Gesetz, das den Markthochlauf beschleunigen soll, finanziert so im Zweifel sieben Jahre lang weiter staatliche Zuzahlungen und benachteiligt ausgerechnet Kleinstanlagen mit den höchsten relativen Prozesskosten gegenüber größeren Anlagen ab 25 Kilowatt.
Über den Erfolg der Reform entscheidet das Verhältnis beider Werte. Die Übergangszahlung sollte auf zwölf Monate verkürzt werden, während ein höherer Direktvermarktungsbonus die Prozesskosten wesentlich stärker abfedern muss. Das entlastet den Bundeshaushalt unmittelbar und schafft vom ersten Tag an echte Anreize für markt- und netzdienliches Verhalten.
3) Freie Bahn für Marktsignale statt starrer Kappung
Besonders widersprüchlich wird es bei der geplanten Einspeisekappung: Demnach soll die Einspeisung neuer Photovoltaik-Anlagen unter 100 Kilowatt dauerhaft bei 50 Prozent gedeckelt werden – vollkommen unabhängig von einem intelligenten Messsystem oder der Vermarktungsform. Der Begründung, dass dies Investitionen in Speicher anreizen soll, widersprechen wir deutlich (und wir vertreiben selbst Speicher!).
Wer direkt vermarktet, erhält bereits zwei funktionierende Signale: das des Marktpreises und das des Netzes über Paragraf 14a EnWG. Die Kappung führt lediglich dazu, dass sauberer Strom selbst dann weggeworfen wird, wenn die Preise hoch sind und genug Netzkapazität zur Verfügung steht. Zugleich blockiert die Regel die Speicher selbst: Für den Stromhandel in den Morgen- oder Abendstunden, insbesondere am Intraday-Handel, sollten die Speicher zur Reaktion auf Preisspitzen voll einspeisen dürfen. Die Kappung verhindert, dass die Strompreise weiter für alle sinken.
Für Anlagen in der Direktvermarktung darf die 50-Prozent-Kappung schlicht nicht gelten. Wer den Markteintritt einfordert, muss dem Marktsignal auch vertrauen.
4) Das Milliardenpotenzial im Bestand heben
Schließlich lässt die Novelle den mit Abstand größten Hebel unangetastet: den Anlagenbestand. Während intensiv über Nuancen bei Neuanlagen gestritten wird, bleibt der teuerste Subventionsblock im EEG-Konto völlig unberührt. Millionen Bestandsanlagen der vergangenen Jahre speisen weiterhin starr zu hohen, historisch garantierten Tarifen von teils über 40 Cent/Kilowattstunde ein. Wer den Ausstieg aus der Subventionierung ernst meint, kommt an diesen Altverträgen nicht vorbei.
Unser Vorschlag dafür liegt auf dem Tisch: eine freiwillige „Flex-Investitionsprämie“. Löst der Staat einen Teil der verbleibenden Vergütungsansprüche vorzeitig ab, wenn der Betreiber damit in einen intelligenten Speicher investiert und in die Direktvermarktung wechselt, entsteht eine Win-win-Situation: Der Betreiber profitiert von höherem Eigenverbrauch und höheren Markterlösen, das Energiesystem gewinnt an Flexibilität und der Bundeshaushalt wird nach unseren Berechnungen bis 2044 um rund 15,5 Milliarden Euro entlastet. Freiwillig, ohne neue Subventionen und ohne einen einzigen Anlagenbetreiber schlechterzustellen.
Fazit: Den Markt jetzt konsequent durchziehen
Der Bundestag hat es ab September in der Hand. Wenn wir jetzt Markt machen, dann sollten wir das auch richtig tun. Die vier notwendigen Korrekturen stellen die Reform keineswegs infrage, sondern machen sie in der Praxis überhaupt erst richtig funktionsfähig. Es wäre fatal, wenn der Gesetzgeber den Mut auf halber Strecke verliert und den notwendigen Systemwechsel durch halbgare Lösungen wieder ausbremst.
Mit den vorgeschlagenen digitalen und regulatorischen Werkzeugen kann Flexibilität ihre volle Wirkung entfalten und am Ende der Strompreis für alle sinken.
Über die Autoren
Fabian Hafner und Oliver Wagener arbeiten im Bereich Regulatory & Public Affairs bei 1Komma5°. 1Komma5° ist ein führender Anbieter für CO2-neutrale Energie, Wärme und Mobilität und heute in sieben Märkten global aktiv. Kerntechnologie ist Heartbeat AI: Die Energieintelligenz aggregiert heute mehr als 1Gigawatt an Flexibilitätskapazität und zählt zu Europas größten virtuellen Kraftwerken für Privathaushalte. Bis 2030 will das Unternehmen insgesamt 20 Gigawatt an Leistung steuern und so eine Antwort auf fossile Abhängigkeiten und steigende Energiekosten liefern.