Was Europa vom schnellen Rollout der Energiegemeinschaften in der Schweiz lernen kann

Jeder private Haushalt in der Schweiz und jedes Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 100 Megawattstunden im Jahr kauft seinen Strom von genau einem Unternehmen: dem Versorger, der zufällig das lokale Netz betreibt. Es gibt keinen Wechsel, keinen Vergleich, kein konkurrierendes Angebot, zu dem man ausweichen könnte. Das ist, im wörtlichen Sinn, ein Monopol – und zwar der Normalzustand, seit die meisten Schweizer Kundinnen und Kunden überhaupt eine Stromrechnung bezahlen.

Seit Januar 2026 beginnt sich das zu ändern. Nicht durch die Art von vollständiger Marktliberalisierung, über die in der Schweiz seit Jahren diskutiert und die immer wieder verschoben wird, sondern durch etwas Schmaleres, das sich als deutlich schneller herausstellt: die lokale Elektrizitätsgemeinschaft, kurz LEG. Zum ersten Mal können Haushalte legal einen Teil ihres Stroms von jemand anderem beziehen als von ihrem zugewiesenen Energieversorgungsunternehmen – vom Solardach der Nachbarschaft, aus einem lokalen Speicher, von einer Erzeugungsanlage in der Nähe – und zwar über dasselbe öffentliche Netz, an das sie ohnehin schon angeschlossen sind.

Es ist eine erste kleine Lücke in einem großen Monopol. Nach nur sechs Monaten haben sich bereits hunderte dieser LEGs gegründet – ein Grund ins Nachbarland Österreich zu blicken, das als Pionierland der lokalen, bevölkerungsgetriebenen Energieversorgung angesehen wird. 

Österreich hat das vor fünf Jahren gemacht. Trotzdem hat es 18 Monate gedauert, bis es spürbar wurde.

Österreichs Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, kurz EEG, ist seit Mitte 2021 Gesetz und gilt heute als eines der meistzitierten Modelle für Energiegemeinschaften in Europa – mit rund 6.500 registrierten Gemeinschaften und, folgt man dem aktuellen Trend, deutlich über 150.000 teilnehmenden Zählpunkten bis diesen Sommer. Das ist ein echter regulatorischer Erfolg.

Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass ein gut gemeintes Gesetz allein kein Selbstläufer ist. Nach dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) dauerte es rund anderthalb Jahre, bis Österreich überhaupt ein paar hundert Gemeinschaften zählte. Nicht etwa, weil die Menschen zögerten, sondern weil eine EEG meist die Gründung einer eigenen Rechtsperson erforderte – einen Verein, eine Genossenschaft, manchmal eine Firma – samt Statuten, Führungsorganen, Mitgliederverwaltung und laufender Buchhaltung. Zwar notwendige Arbeit für ein langfristiges Projekt – aber eben Arbeit, die erledigt sein musste, bevor auch nur eine einzige Kilowattstunde den Besitzer wechselte. Laut der österreichischen Koordinationsstelle nahm allein dieser Schritt routinemäßig sechs bis zwölf Monate in Anspruch.

Das Schweizer Gesetz überspringt diesen Schritt komplett. Eine LEG kann schlicht auf Basis eines Vertrags zwischen den Beteiligten und dem Energieversorger laufen – ganz ohne eigene Rechtsperson. Innerhalb von sechs Monaten zählt die tatsächliche Nutzung auf den entsprechenden Plattformen bereits über 350 aktive LEGs und 3.000 angeschlossene Zählpunkte im ganzen Land. Gemessen daran, wie neu das Schweizer Gesetz ist, hat Österreich für eine vergleichbare Größenordnung deutlich länger gebraucht.

Der eigentliche Engpass war nie die Nachfrage

Dieser Vergleich führt zu einer unbequemen Schlussfolgerung für alle, die dachten, eine langsame Verbreitung von Energiegemeinschaften spiegle mangelndes öffentliches Interesse wider: Das stimmt nicht. Sie spiegelt vielmehr wider, wie viel Bürokratie zwischen „das ist legal“ und „das kann ich am Dienstag tatsächlich machen“ liegt.

Die Schweiz hat zwei Hürden abgebaut, die Österreich damals nicht einfach weglassen konnte, weil das Land dieses Modell erst aus dem Nichts entwickeln musste und an Richtlinien der Europäischen Union gebunden war. Erstens: keine Rechtsperson. Einer LEG beizutreten, fühlt sich in der Schweiz eher an wie das Abonnieren eines Stromprodukts als wie die Gründung eines Vereins. Zweitens: Die Versorger übernehmen von Anfang an die Führung. Schweizer Netzbetreiber verfügen bereits über die Kundenbeziehungen, Messdaten, Abrechnungssysteme und Netztopologie-Informationen, die eine Gemeinschaft braucht – und weil der Netzbetreiber ohnehin die technische Zulässigkeit jeder LEG prüfen muss, ist dieselbe Organisation meist schon bestens positioniert, um das daraus entstehende Produkt auch zu verkaufen, ohne dass eine eigene Rechtsperson oder ein externer Betreiber zwischen Genehmigung und Umsetzung steht. In Österreich sind diese Rollen typischerweise auf verschiedene Organisationen verteilt, was zusätzlichen Abstimmungsaufwand bedeutet, selbst dort, wo Marktprozesse ansonsten standardisiert sind.

Warum hier weit mehr dahintersteckt als bloße Effizienz 

Man könnte das alles leicht als eine Geschichte über Schweizer Pragmatismus in der Verwaltung abtun. In Wahrheit ist es eine Geschichte über Marktstruktur.

Eine vollständige Liberalisierung des Endkundenmarktes für Schweizer Haushalte wurde schon mehr als einmal vorgeschlagen, geprüft – und wieder auf Eis gelegt. Die LEG hat diese Debatte gar nicht erst abgewartet – sie hat stattdessen eine schmalere, aber deutlich schnellere Tür aufgestoßen. Haushalte können ihren Stromlieferanten immer noch nicht frei wählen. Aber zum ersten Mal können sie mitbestimmen, woher zumindest ein Teil ihres Stroms kommt, zu welchem Preis und von welchem Erzeuger. Das ist keine Liberalisierung. Es kommt dem Wettbewerb aber so nahe, wie es in einem Markt mit intaktem Liefermonopol für die festgebundenen Kunden überhaupt nur möglich ist.

Dieser Perspektivwechsel ist entscheidend dafür, wie schnell sich das Ganze skalieren lässt. Ein Angebot, das Solarstrom vom Hausdach schlicht effizienter nutzt, steht in Konkurrenz zu unzähligen anderen Nachhaltigkeits-Initiativen. Bietet man den gebundenen Kunden jedoch zum ersten Mal eine echte Alternative zum auferlegten Monopol, ändert das die Dynamik grundlegend – diese Botschaft lässt sich verkaufen, und die Haushalte haben endlich einen Grund, dieses Angebot auch in Anspruch zu nehmen.

Was der Rest Europas daraus mitnehmen sollte

Österreich hat bewiesen, dass sich ein transparenter und dauerhafter nationaler Markt für Energiegemeinschaften aufbauen lässt. Dank der standardisierten Marktkommunikation und öffentlichen Einsicht in das Marktgeschehen können Regulatoren diesen Markt mit einer Präzision messen, die die Schweiz noch nicht erreicht hat. Die Schweiz wiederum hat gezeigt, dass der Verzicht auf die Pflicht zur Rechtsperson und die Führungsrolle der Versorger eine jahrelange, schleppende Anlaufphase auf wenige Monate komprimieren lässt. Keines der beiden Länder vereint bislang beide Vorteile in sich, aber dies kann aus weiteren Ländern folgen.

Jede Regulierungsbehörde, die die nächste Version dieses Gesetzes entwirft, muss nicht mehr blind entscheiden. Die Pflicht zur eigenen Rechtsperson sollte optional bleiben. Energieversorger gehören von Tag eins an ins Boot geholt – statt sie im Nachhinein dazu zu zwingen, externe Betreiber irgendwie einzubinden. Und der nationale Standard für das Berichtswesen muss parallel aufgebaut werden, statt Transparenz erst dann nachzurüsten, wenn der Markt bereits groß genug dafür ist.

Der Energiewende hat es nie an guten Ideen gefehlt. Gefehlt hat ein Weg für normale Haushalte, diese Ideen umzusetzen, ohne vorher zu Hobby-Juristen zu werden – oder, im Fall der Schweiz, ohne darauf zu warten, dass ein Monopol seinen Griff aus eigenem Antrieb lockert. Sechs Monate nach Start dieses Experiments hat die Schweiz einen Weg aufgezeigt, wie sich beide Probleme auf einen Schlag lösen lassen.

Liliane Ableitner, Mitgründerin und CEO, Exnaton

— Liliane Ableitner ist Mitgründerin und CEO des Klima-Tech-Startups Exnaton. 2019 schloss sie ihr Doktorat in Wirtschaftsinformatik an der ETH Zürich ab, ein Jahr später war sie bei der Gründung von Exnaton dabei und begleitet das Unternehmen seither in ihrer Verantwortung für Sales & Marketing. —

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