Anfang Juli hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD mit dem Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ unter rund 30 Beschlusspunkten auch die Einführung eines „Smart Meter Light“ befürwortet – sehr zur Freude von Unternehmen und Verbänden, die sich bereits seit langem für eine solche Lösung starkmachen. Vorgesehen ist die „Light“-Lösung für alle Haushalte, die nicht zu den sogenannten Pflichteinbaufällen zählen; letztere sind alle mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, einer Photovoltaik-Anlage ab 7 Kilowatt Leistung sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen. Hier ist ein „intelligentes Messsystem“ mit Gateway vorgeschrieben, das Daten verschlüsselt senden und empfangen und somit auch Steuerbefehle der Netzbetreiber verarbeiten kann. Für alle anderen könnte der „Smart Meter Light“ – nach allgemeinem Verständnis ein Smart Meter ohne Gateway – die kostengünstigere und schneller umsetzbare Alternative darstellen, so die Befürworter.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) im VDE gehören nicht zu den Fürsprechern, sondern kritisieren den Vorschlag der Bundesregierung. Sie bemängeln insbesondere zwei Punkte: Auch für einen „Smart Meter light“ brauche es allgemein gültige Spezifikationen und Normen, die derzeit aber noch gar nicht existieren. Ihre Entwicklung würde Zeit und Ressourcen beanspruchen, die dann nicht mehr für den laufenden Smart Meter Rollout zur Verfügung stünden. Außerdem müssten Haushalte, die keine Pflichteinbaufälle sind und deshalb einen „Smart Meter light“ erhalten, diesen wieder austauschen, sobald sie eine Photovoltaik-Anlage, eine Wallbox oder einen anderen verpflichtend regelbaren Verbraucher anschaffen. „Millionen von Endkunden würden in eine technologische Sackgasse geführt werden“, so VDE FNN und DKE, „zumal in den letzten Jahren bereits mehr als 60 Prozent aller Stromzähler mit dem Ziel potenzieller Nutzung in Intelligente Messsysteme (iMSys) getauscht wurden.“ Bei diesen müsste also den Angaben zufolge im Bedarfsfall nur noch das Gateway installiert werden.
Risiko einer parallelen Systemlandschaft
Auch ein „Smart Meter Light“-System müsse Daten in die Netzführungs-, Bilanzierungs- und Beschaffungsprozesse einspeisen. Deshalb müssten sich auch hier Netzbetreiber und andere Marktpartner auf die Integrität der Daten verlassen können, sonst drohe eine Gefahr für das Stromnetz. „Dieses Risiko lässt sich nur vermeiden, wenn ‚Smart Meter Light‘ genauso spezifiziert, entwickelt und getestet werden, wie die Lösung, die bereits heute zur Verfügung steht“, sagt Frank Borchardt, Leiter des Fachbereichs „Metering und Digitalisierung“ bei VDE FNN Borchardt. Er gehört zu den Autoren eines heute veröffentlichten Positionspapiers, mit dem die beiden Organisationen ihre Kritik begründen.
Unter dem Strich würde ein „Smart Meter light“ das Risiko einer „parallelen Systemlandschaft“ erhöhen, und gleichzeitig der Rollout der „bundesweit standardisierten, cybersicheren und interoperablen“ Smart Meter plus Gateway-Systeme geschwächt.Das für die „Light“-Variante oft vorgebrachte Argument, wonach gerade in Mehrfamilienhäusern – wo privat betriebene Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen praktisch nicht vorkommen – ein Smart Meter mit Gateway unverhältnismäßig aufwändig sei, lassen VDE FNN und DKE nicht gelten. Sie plädieren für die bereits jetzt im Messstellbetriebsgesetz definierte „1:n-Anbindung“, bei der beliebig viele digitale Stromzähler über ein gemeinsames Gateway angeschlossen werden. Diese Variante sei „verfügbar, erprobt und hat den zusätzlichen Vorteil, dass Endkunden später ohne aufwändigen Wechsel des Smart Meters Steuerungsfunktionen einfach ergänzen können“. Es sei deshalb „zwingend geboten, für Mieterinnen und Mieter den Fokus auf die Forcierung etablierter Lösungen ‚1:n‘ zu legen und die weitere Digitalisierung des Energiesystems nicht durch Parallelsysteme einzubremsen. Investitions- und Planungssicherheit ist ein hohes Gut für den Rollout und politisch zu gewährleisten.“