Smart Meter Light: Smart-Meter-Initiative macht Vorschläge zur Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Die Regierungskoalition hat Anfang Juli angekündigt, für Haushalte außerhalb des Smart-Meter-Pflichtrollouts ein abgespecktes intelligentes Messsystem ( iMSys) zu etablieren. Dieses Smart Meter Light misst und kommuniziert Daten, bietet aber keine Steuermöglichkeiten. Damit erweitert es den potenziellen Kundenkreis dynamischer Stromtarife stark. Die schlanken, kostengünstigen Zähler sollen sich jederzeit zu einem vollwertigen Intelligenten Messsystem aufrüsten lassen.

Wie könnte die Einführung des Smart Meter Light in der geplanten Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) rechtlich verankert werden? Dazu hat die Smart-Meter-Initiative – zu der sich Versorger wie Rabot Energy, Lichtblick, Octopus Energy oder Tibber, der Bundesverband Steckersolar sowie weitere Unternehmen zusammengeschlossen haben – nun in einem Positionspapier vier konkrete Formulierungsvorschläge vorgelegt.

Vier Ansatzpunkte für die rechtliche Verankerung von Smart Metern Light

Zum einen liefert die Initiative einen Vorschlag zur Definition von Smart Meten im Gesetz. Sie grenzt das Smart Meter Light von der modernen Messeinrichtung und vom Intelligenten Messsystem ab und verankert die Aufrüstbarkeit.

Desweiteren legt die Initiative dar, wie sich der Paragraf 19 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) für Smart Meter Light öffnen ließe: Für optionale Einbaufälle soll die Übermittlung von Zählerständen und Zählerstandsgängen zu Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Transparenzzwecken auch ohne Smart-Meter-Gateway zugelassen werden. Die zusätzliche Einbeziehung von Pflichteinbaufällen ohne Steuerung sei vorstellbar, werde hier aber nicht adressiert. Steuerungsvorgänge bleiben ausdrücklich ausgenommen. „Dieser Passus ist der zentrale Hebel, ohne diese Öffnung bleibt die Verwendung des Smart Meter Light untersagt“, betont die Initiative in ihrem Positionspapier.

Darüber hinaus weist die Smart-Meter-Initiative darauf hin, dass ein Gerät, das nur Messwerte eines einzelnen Haushalts überträgt und nichts schalten kann, ein anderes Gefährdungsprofil hat als eine Steuerungsinfrastruktur. Statt der BSI-Sonderzertifizierung, die sich im iMSys-Rollout als jahrelanger Engpass erwiesen habe, genügten verbindliche Mindestanforderungen der Bundesnetzagentur samt Herstellererklärung und Marktaufsicht. Der Gesetzgeber solle feststellen: Geräte, die diese Anforderungen erfüllen, gelten als cybersicher im Sinne des Koalitionsbeschlusses.

Handlungsbedarf besteht in den Augen der Initiative zudem noch an weiterer Stelle: Abrechnungsfähige Messwerte brauchen einen eichrechtskonformen Zeitstempel. Damit alle Hersteller einen einheitlichen, planbaren Zulassungsrahmen erhalten, müsse der Gesetzgeber der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt einen klaren Auftrag erteilen.

Experten kritisieren geplanten Smart Meter Light

Anders als die Smart-Meter-Initiative sehen der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) im VDE die Pläne der Bundesregierung sehr skeptisch.

So kritisiert der ZVEH, dass damit Doppelstrukturen gefördert würden und die Komplexität des Smart-Meter-Rollouts steige. Dies gelte insbesondere dann, wenn sich die Anforderungen von Kunden durch Installation einer Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe oder Ladestation nachträglich ändern und sie dann eine vollwertige Lösung nachrüsten müssten.

Auch VDE FNN und DKE weisen auf diesen Punkt hin. Zudem betonen sie, dass auch für einen Smart Meter Light allgemein gültige Spezifikationen und Normen nötig seien, die derzeit aber noch gar nicht existierten. Ihre Entwicklung würde Zeit und Ressourcen beanspruchen, die dann nicht mehr für den laufenden Smart-Meter-Rollout zur Verfügung stünden.

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