Seit dem 1. Juni dieses Jahres dürfen sich Bürger, Genossenschaften, Kommunen und Betriebe zu Energy-Sharing-Gemeinschaften zusammenschließen, um gemeinsam innerhalb eines Verteilnetzes Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. In der Praxis lässt sich das Modell jedoch nur mit großen Aufwand umsetzen, unter anderem weil standardisierte Marktprozesse fehlen und die organisatorischen Anforderungen hoch sind.
Nach Ansicht des Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) drohen nun weitere Hürden: Werden EEG-Novelle und Netzpaket wie von der Bundesregierung vorgesehen verabschiedet, erschweren sie Energy Sharing massiv, so die Organisationen.
„Redispatch-Vorbehalt betrifft Energiegemeinschaften besonders hart“
BBEn, DGS und SFV kritisieren zum einen, dass Union und SPD mit der EEG-Novelle kleine Photovoltaik-Anlagen in die Direktvermarktung zwingen wollen, obwohl es dafür bislang kaum nutzbare Angebote gebe. Ebenso kritisch sehen sie das Netzpaket, weil es den Netzanschluss in großflächig ausgewiesenen kapazitätslimitierten Netzgebieten davon abhängig macht, dass Betreiber auf die Entschädigung für abgeregelten Strom verzichten. Auch die dort vorgesehene Beteiligung von Anlagenbetreibern an den Kosten des Netzausbaus lehnen die Organisationen ab.
Der Verzicht auf die Entschädigung bei Abregelung und mögliche Baukostenzuschüsse träfen Projekte, die von Bürgern, Energiegenossenschaften oder Kommunen getragen werden, besonders hart: Sie seien an ihre Region gebunden und könnten nicht auf andere Standorte ausweichen. Zudem könnten sie Ertragsausfälle nicht über ein großes Projektportfolio ausgleichen. Damit geraten nach Ansicht von BBEn, DGS und SFV ausgerechnet diejenigen unter Druck, die privates Kapital mobilisieren, regionale Wertschöpfung schaffen und die Akzeptanz der Energiewende stärken.
„Mit der einen Hand führt die Bundesregierung Energy Sharing ein, mit der anderen verschlechtert sie die Rahmenbedingungen für genau diejenigen, die dieses Modell umsetzen sollen. Das passt nicht zusammen“, sagt Frank Späte, Präsident der DGS.
Redispatch-Vorbehalt streichen, Verbraucherrechte stärken
Die drei Organisationen fordern deshalb, Bürgerenergie beim Netzanschluss vor zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken zu schützen und den Redispatch-Vorbehalt zu streichen. Vielmehr müssten die Verbraucherrechte auf faire und diskriminierungsfreie Teilhabe an Energy Sharing gestärkt werden, damit der gesellschaftliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor kommerziellen Einzelinteressen erhalte.
Zudem gelte es, das Monitoring von Bürgerenergie und Energy Sharing fortzuführen und auszubauen. Auch sollte Energy Sharing durch einfache und standardisierte Marktprozesse endlich praxistauglich gemacht werden, so BBEn, DGS und SFV.
Allerdings sehen nicht alle Akteure der Solarwirtschaft die bestehende Regulatorik so kritisch wie die drei Organisationen. So zeigt sich Thies Stillahn, Energiemarkt-Experte bei Exnaton, in einem Meinungsbeitrag für pv magazine überzeugt, dass das von der Bundesnetzagentur bereits vorgestellte und im Prinzip längst bekannte Dienstleistungsmodell für die Umsetzung von Energy-Sharing-Projekten ausreicht. Für Stromlieferanten und Direktvermarkter öffne sich damit sofort das Tor zu skalierbaren Energiegemeinschaften – ohne regulatorische Hürden.