Niedersachsen und Schleswig-Holstein warnen davor, sich beim weiteren Erneuerbaren-Ausbau auf den Markt zu verlassen. Für das Erreichen der Ausbauziele ist auch künftig ein Fördermechanismus nötig, auch für kleine Photovoltaik-Dachanlagen, so die beiden Bundesländer. Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer (Grüne) fordert daher von der Bundesregierung, EEG-Novelle und Netzpaket nachzubessern.
Das Bundeskabinett hat die Gesetzesentwürfe Ende Juli verabschiedet. Darin ist vorgesehen, die EEG-Vergütung für neue kleine Dachanlagen nach einer Übergangsphase zu streichen. Anschließend müssen die Betreiber dieser Anlagen ihren Strom selbst vermarkten. Der Bundestag soll nach der Sommerpause darüber entscheiden. Niedersachsen wird von SPD und Grünen regiert, Schleswig-Holstein von einer schwarz-grünen Koalition. Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss anrufen, die Gesetze aber nicht durch eine Ablehnung stoppen.
Stromgestehungskosten über dem Marktwert
Die beiden Bundesländer stützen sich bei ihrer Argumentation auf eine von ihnen beauftragte Studie von Enervis, die drei Szenarien bis 2045 betrachtet. Darin heißt es, dass ein marktgetriebener Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen wirtschaftlich nicht möglich ist, da die Stromgestehungskosten (LCOE) in allen drei Szenarien weit oberhalb der zu erwartenden Marktwerte liegen werden. Ohne verlässliche Förderung sei daher in diesem Segment ein deutlicher Rückgang zu erwarten. Um dies auszugleichen, müsste der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen deutlich erhöht werden.
Bei größeren Anlagen sei zwar perspektivisch ein marktbasierter Ausbau möglich, allerdings zunächst vor allem an guten Standorten und erst in den 2040er Jahren in größerem Umfang. Für das Erreichen der Ausbauziele halten die Enervis-Experten daher bis dahin weiterhin eine Förderung für erforderlich. Der Förderbedarf könne sich aber langfristig verringern.
Produktionsabhängige CfD gut in den Markt integrierbar
Die Gutachter empfehlen im Kern als künftiges Förderinstrument für größere Anlagen produktionsabhängige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) mit jährlicher Referenzperiode – so wie das im Kern auch von der Bundesregierung vorgesehen ist. Sie ermöglichten einen kosteneffizienten Erneuerbaren-Ausbau, reduzierten Investitionsrisiken, seien EU-konform und zugleich gut anschlussfähig an das bestehende EEG-System. Zudem werde das Instrument von einer breiten Mehrheit der im Rahmen der Studie befragten Branchenakteure unterstützt.
Nach Einschätzung der Enervis-Experten vermeiden produktionsunabhängige CfD Verzerrungen von kurzfristigen Marktpreissignalen, gehen jedoch mit höheren Abweichungsrisiken einher, da die Erlöse vom Erzeugungspotential einer Referenzanlage abhängen. Produktionsabhängige CfD dagegen wiesen deutlich geringere Abweichungsrisiken auf, da sie auf der realen Anlagenproduktion basieren, könnten jedoch kurzfristige Einsatzverzerrungen der Anlagen verursachen. Da Marktverzerrungen derzeit noch gering sind und sich durch ergänzende Instrumente gut adressieren lassen, raten die Enervis-Fachleute zu produktionsabhängigen CfD. Dafür spreche auch ihre gute Anschlussfähigkeit an das aktuelle Vergütungsregime.
Auch bei der Wahl der Referenzperiode sehen die Experten ein Trade-off: Kurze Referenzperioden reduzieren das Erlösrisiko, setzen jedoch keinerlei Anreize zur systemdienlichen Auslegung der Anlagen. Lange Referenzperioden erhöhen hingegen das Erlösrisiko, schaffen aber explizite Anreize zur systemdienlichen Anlagenauslegung durch den Vergleich mit einem Referenzmarktwert. Dadurch entsteht ein – wenn auch begrenzter – Anreiz, den Profilwert der Anlagen zu steigern, anstatt ausschließlich die Erzeugungsmenge zu maximieren. Vor diesem Hintergrund raten sie zu einer jährlichen CfD-Referenzperiode.