Kilowattstunde ist alles – eine Plattitüde?!

Natürlich irgendwie eine Plattitüde, aber ich rechne ab und an „alles“ in Kilowattstunden um. Kilo bedeutet 1000, h bedeutet Stunde oder eben 3600 Sekunden und Watt steht für die Einheit der Leistung (für uns Menschen sinnlich nicht (be)greifbar). Leistung ist elektrisch beispielsweise mit 1 Volt * 1 Ampere = 1 Watt definiert und die „Arbeit“ = Leistung * Zeit wird auch als Energie benannt, also Watt * Sekunde. Damit sind also 1 Volt * 1 Ampere * 1.000 * 3.600 Sekunden entweder 3.600.000 Wattsekunden oder 1 Kilowattstunde (auch dies ist für uns sinnlich orientierte Menschen schwer vorstellbar – ein Apfel, ein Laib Brot – derartiges ist für uns vorstellbar, aber eine Kilowattstunde? Deshalb müssen wir da immer mal wieder „rechnen“).

Es geht hier ja um Strom, Produktion von Strom aus Sonnenlicht, Windströmung oder Wasserkraft oder sonstigem. Damit soll Geld verdient oder wirtschaftlich gearbeitet werden. Dies ist der Fall, wenn mit den verkauften Kilowattstunden mehr Geldertrag erwirtschaftet wird, als für die dazu nötigen Aufwendungen ausgegeben wurde.

Ist doch logisch, das weiß doch jedes Kind – wirklich?

Ich erlebe gerade das EEG-Desaster. Die von mir betreuten Ü20-Photovoltaik-Anlagen – also Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung gefallen sind, haben genug Geld verdient und könnten es aber immer noch – die Stromerträge im Jahr 2025 lagen zwischen 860 und 1020 Kilowattstunden je 1 Kilowatt installierter Modulleistung. Aber das „rechnet sich“ nicht mehr, höre ich dann immer wieder. In vielen Fällen wird im Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlage weniger Geld eingenommen als für den Betrieb ausgegeben werden muss.

Begründung dazu: Eine Photovoltaik-Anlage auf einem gepachteten Dach muss versichert sein. Das kostet, sagen wir mal, 800 Euro pro Jahr.

Dann benötigt man ja einen Stromliefervertrag und Strombezugszähler, sagen wir mal, für 200 Euro pro Jahr. Zusammen also etwa 1000 Euro an laufenden Kosten – Jahr für Jahr 

Diesen laufenden Kosten stehen Einnahmen gegenüber.

Erster Fall: Eine Ü20-Photovoltaik-Anlage würde ohne großen technischen Veränderungsaufwand weiter Strom einspeisen wie bisher, jedoch jetzt nach dem mittleren Börsenstrompreis vergütet werden.

Also die gelieferte kWh erbringt dann zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde.

Weil die bisherigen Zahlen so einfach waren, rechnen wir mal weiter.

Um einen Euro zu erhalten, muss die Ü20-Photovoltaik-Anlage also zwischen 33 und 50 Kilowattstunden ins Stromnetz einspeisen.

Um nun die so angenommenen 1000 Euro an jährlichen laufenden Kosten zu begleichen und damit eine schwarze Null zu erreichen, müssten also 33.000 bis 50.000 Kilowattstunden an Strom an das Netz abgegeben werden. Daraus ergibt sich: Eine Ü20-Photovoltaik-Anlage mit weniger als 33 respektive 50 Kilowatt Leistung kann in diesem Fall nur mit Verlust weiterbetrieben werden.

Weitere laufende Kosten oder Investitionen können in gleicher Weise in Form von „zu liefernden Kilowattstunden“ berechnet werden. Einfach den Geldbetrag pro Jahr angeben oder ermitteln und mit 33 oder 50 multiplizieren, dann hat man die Menge an Kilowattstunden, welche an elektrischer Energie geliefert werden muss, um weiterhin eine „schwarze Null“ zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch logisch, dass zum Beispiel Finanzbehörden ein derartiges Konzept als Hobby einstufen. Es ist keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar.

Wenn nun ab 2026 massenhaft 30 Kilowatt Photovoltaik-Anlagen aus dem EEG fallen, dann passiert unter anderem als zweiter Aspekt auch Folgendes:

Diese nun 20 Jahre alten Photovoltaik-Anlagen wurden damals häufig von „Solarinitiativen“ errichtet, man wollte was für die Umwelt tun, Öko- oder Tech-Vorreiter sein oder verfolgte weitere Intentionen. Diese 30 Kilowatt Photovoltaik-Anlagen wurden gerne auf Schulen oder Kindergärten errichtet. Oft gedacht als Vorbildfunktion, jedenfalls ziemlich dezentral in den Ortschaften und Städten verteilt. Der hier dezentral erzeugte Strom wurde in der lokalen Umgebung genutzt und musste nicht von außen zugeführt werden. Es geht da um etliche Gigawatt, die in den nächsten Jahren wegfallen(würden).

Und nun könnten diese Photovoltaik-Anlagen vielerorts zum „schrotty end“ werden, wenn die Gebäudeeigentümer auf die Idee kommen den kompletten Rückbau zu fordern. Das dürfen sie natürlich, das war ja vor 20 Jahren mal so vereinbart worden (Fall 1).

Ein meiner Meinung nach brauchbarer Ausweg wäre, auf die Idee zu kommen, mit neuem moderaten Finanzaufwand die Photovoltaik-Anlage als Eigenstromanlage weiter zu betreiben (Fall 2).

Nach entsprechender Umrüstung erspart sich der Gebäudebetreiber die elektrischen Kilowattstunden, die er einkaufen müsste. Sagen wir mal für 0,33 Euro je Kilowattstunde. In diesem Fall (2) müsste bei einem Strombezugspreis von 33 Cent für die obigen 1000 Euro nur noch 3000 solar produzierte Kilowattstunden gegengerechnet werden.

Kommt man auf die Idee, mit dem Solarstrom Wasser für Heizung oder Trinkwasser zu erhitzen, wofür bislang Erdgas benutzt wird, dann erspart man sich – abzüglich der Installationskosten für den elektrischen Heizstab – so 0,1 Euro je Kilowattstunde Erdgas (Fall 3) dann bräuchte man also rund 10.000 solare Kilowattstunden, um die obige „schwarze Null“ zu erreichen.

Wenn da Gerätschaften neu beschafft werden, wie ein Heizstab in Warmwasserspeicher für 1000 Euro, dann fallen also 10000 Kilowattstunden an. Oder die nötige Monteurstunde für 70 Euro, dann fallen 3500 solar erzeugte Kilowattstunden an, die gewonnen und zur Wassererhitzung genutzt werden müssen.

Nach dem gleichen Schema rechne ich sämtliche laufende Betriebskosten und eventuelle Investitionskosten in Kilowattstunden um. Egal, was ansteht: neuer Wechselrichter, neue Kabel, neues Tragegestell, Lohnkosten und so weiter. Einfach den Betrag mit 3, 10, 33 oder 50 multiplizieren und man hat die Kilowattstunden, die geerntet werden müssen, um das gute alte Gefühl,„etwas für die Umwelt getan zu haben“, auch wirtschaftlich begründen zu können.

Alles ist Kilowattstunde, oder ist das nur eine Plattitüde?

Fazit

Die Ü20-Photovoltaik-Anlagen der 30-Kilowatt-Klasse können nur durch Umwandlung in Eigenstromanlagen oder zur Erhitzung von Wasser sinnvoll weiterbetrieben werden. Das EEG sieht leider keine „wirtschaftlichen“ Möglichkeiten vor, wie diese oft noch leistungsstarken Einheiten weiterbetrieben werden können. Unter Aspekten der Nachhaltigkeit ist es ein Albtraum, wenn diese „graue Energie“ verschrottet werden müsste.

— Der Autor Thomas Vorderwülbecke hat Biologie studiert und Anfang der 2000er für sich erkannt, dass Energieversorgung bei Lebewesen das Gleiche ist wie für technisierte Zivilisationen. Energie muss 24/7 das ganze Jahr über kontinuierlich verfügbar sein. Seit 2003 geht er kontinuierliche Tätigkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien durch Vorträge und Publikationen sowie der Organisation von Bürgersolarkraftwerken nach. Letztere fallen nun nach und nach aus der gesetzlichen Regelung nach EEG und bringen so neue Herausforderungen mit sich. —

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