IÖW erwartet Verzögerungen bei der Umsetzung von Energy-Sharing-Vorhaben

Haushalte, kommunale Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen dürfen ab dem 1. Juni 2026 ihren lokal erzeugten, erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz mit anderen Verbrauchern teilen. Das sieht der novellierte Paragraph 40c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor.

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) erwartet allerdings, dass sich die praktische Umsetzung verzögern wird, etwa wegen Unklarheiten bei der Abrechnung. Das IÖW arbeitet zusammen mit dem Future Energy Lab der Deutschen Energieagentur (dena) im Projekt „Forum EnShare“ daran, im Dialog mit Akteuren aus der Praxis offene Fragen zu klären.

EnWG setzt keine finanziellen Anreize

Konkret könnte Energy Sharing so aussehen: Ein Haushalt mit Photovoltaik-Anlage verkauft seinen überschüssigen Strom an einen Nachbarhaushalt. Oder eine Bürgerenergiegenossenschaft stellt den Strom aus ihrem Windpark den eigenen Mitgliedern zur Verfügung.

„Die Gesetzesnovelle schafft ganz neue Möglichkeiten: Wer Strom teilt, gilt nun nicht mehr automatisch als Energieversorger – und wird damit von zentralen Lieferantenpflichten befreit“, sagt Lisa Strippchen, Projektleiterin und Seniorexpertin für Stromerzeugung bei der dena.

Ob Energy Sharing finanzielle Vorteile gegenüber der normalen Einspeisevergütung bringt, ist nach Ansicht der Expertin allerdings schwer einzuschätzen, weil Erfahrungswerte fehlten. Dazu komme, dass das Energiewirtschaftsgesetz dafür derzeit keine finanziellen Anreize setzt. Gespräche mit Interessierten zeigten aber, dass es auch um die aktive Teilhabe geht: „Den Strom mit Akteuren vor Ort zu teilen, motiviert Menschen auf eine andere Weise, sich für die lokale Energiewende einzusetzen“, so Strippchen.

Defizite bei der Digitalisierung bremsen

Zudem fehlt es noch an Festlegungen der Bundesnetzagentur, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann. Das wird die Umsetzung von Energy Sharing verzögern, sagt Stromexpertin Astrid Aretz vom IÖW, Co-Leiterin des Forum EnShare.

Dazu kommt: Sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Letztverbraucher brauchen einen Smart Meter. Anhand eines Aufteilungsschlüssels sollen sie die Anteile von Sharing- und Reststromverbrauch bestimmen. Der Smart-Meter-Rollout kommt aber nur langsam voran. Außerdem müssen nach Ansicht des IÖW viele der 860 Netzbetreiber in Deutschland bei der Digitalisierung aufholen, um die Daten verarbeiten zu können.

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass die Umsetzung transparent und niedrigschwellig erfolgt, etwa durch Musterverträge und leicht zugängliche Informationsangebote“, sagt Henning Herbst von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.,  Beiratsmitglied  des Forum EnShare.

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