Frankreich senkt Schwellwert zur Drosselung von Erneuerbaren-Anlagen bei negativen Strompreisen auf ein Megawatt

Frankreich erweitert die Zahl der Photovoltaik- und Windkraftanlagen erheblich, die in Zeiten negativer Strompreise möglicherweise vorübergehend die Stromerzeugung einstellen müssen.

Die Änderung stammt aus einer neuen Verordnung, die am 24. Juli im Journal Officiel veröffentlicht wurde. Sie ergänzt den durch das Dekret vom 22. Dezember 2025 festgelegten Mechanismus und senkt die geltende Leistungsschwelle von zehn auf ein Megawatt, wobei die Umsetzung in zwei Stufen erfolgt.

Der Mechanismus soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Phasen des Stromüberangebots anpassen, insbesondere wenn die Marktpreise ins Minus rutschen. Er gilt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Onshore-Windparks, die bestimmte Formen öffentlicher Förderung erhalten, darunter Einspeisevergütungen und Einspeiseprämien. Im Bereich der Photovoltaik umfassen die Vorschriften Freiflächenanlagen, Dachanlagen, Anlagen auf Industriegebäuden und Parkplätzen.

Die erste Phase beginnt am 1. Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Mechanismus für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als fünf Megawatt. Ab dem 1. März 2027 wird er auf Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und fünf Megawatt ausgeweitet. Diese Absenkung greift auch so für andere erneuerbaren Technologien.

Der endgültige Schwellenwert wird somit bei einem Megawatt liegen, wodurch sich der Anwendungsbereich des Mechanismus im Vergleich zum bisherigen Schwellenwert von zehn Megawatt erheblich erweitert.

Für die Betreiber bedeutet die Änderung, dass eine deutlich größere Anzahl von Anlagen in der Lage sein muss, Anweisungen zur vorübergehenden Abschaltung oder Leistungsdrosselung zu empfangen und auszuführen. Bei Photovoltaik- und Onshore-Windkraftanlagen sieht der Mechanismus eine binäre Anweisung vor: Weitererzeugung oder Produktionsstopp. Die Betreiber benötigen folglich Kommunikations-, Überwachungs- und Fernsteuerungssysteme, die in der Lage sind, zuverlässig auf Anweisungen zu reagieren.

EDF Obligation d’Achat, die EDF-Tochtergesellschaft, die für den Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energien aus den regulierten Förderprogrammen Frankreichs zuständig ist, hat bereits damit begonnen, sich auf den erweiterten Anwendungsbereich – einschließlich Anlagen zwischen ein und zehn Megawatt – vorzubereiten, unter anderem durch neue Management-Tools und technische Schulungen für Erzeuger.

Die Änderung hat auch eine wirtschaftliche Dimension. Der Mechanismus sieht eine Entschädigung für Erzeuger für Strom vor, der während der vorgeschriebenen Abschaltzeiten nicht erzeugt wird. Die Verordnung ändert nichts an den im Rahmen der bisherigen Regelung festgelegten Entschädigungsregelungen. Ihre Hauptwirkung besteht daher darin, die Zahl der Anlagen, die potenziell von vorübergehenden Abschaltungen betroffen sein können, zu erweitern und gleichzeitig das bestehende Entschädigungsprinzip beizubehalten.

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