„Finanztip“: Warum sich die Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Dachanlage noch in diesem Jahr lohnt

Das Ratgeber-Portal „Finanztip“ hat auf Basis des am Mittwoch verabschiedeten Entwurfs für das EEG 2027 eine Vergleichsrechnung aufgemacht. Es geht darum, wie sich die Einnahmen gestalten, wenn Haushalte vor oder nach dem Stichtag 1. Januar 2027, wenn die EEG-Novelle in Kraft treten soll, eine Photovoltaik-Dachanlage in Betrieb nehmen.

Wer sich noch in diesem Jahr für die Installation einer Photovoltaik-Anlage entscheidet, erhält auf jeden Fall für die kommenden 20 Jahre die feste Einspeisevergütung. Sie sinkt zum 1. August um 1 Prozent und liegt dann für kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung bei 7,7 Cent pro Kilowattstunde für Einspeisung von überschüssigem Solarstrom.

Nehmen Haushalte ihre Photovoltaik-Dachanlage erst ab 1. Januar 2027 in Betrieb, wird es komplizierter. Im EEG-Entwurf ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie gilt für drei Jahre und ist mit einer sukzessiven Absenkung der Bagatellgrenze für die verpflichtende Direktvermarktung verbunden. In den drei Jahren bis 2030 ist für die kleinen Photovoltaik-Anlagen eine Netzbetreiberabnahme vorgesehen und die Zahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Nach den Berechnungen von „Finanztip“ ergeben sich allein daraus Erlösverluste von 444 Euro, wenn die Anlage erst im nächsten Jahr in Betrieb geht.

Nach der Übergangsfrist von drei Jahren fallen die Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt in die sonstige Direktvermarktung. Die Einnahmen richten sich dann nach den Vermarktungserlösen an der Strombörse. „Wie hoch die Einnahmen aus eingespeistem Strom künftig ausfallen, lässt sich nicht vorhersagen”, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei „Finanztip“. Für vier Jahre nach Inbetriebnahme der Anlagen ist zudem noch ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde im EEG-Entwurf vorgesehen. Allerdings sei noch nicht absehbar, wie sich die Kosten für die Direktvermarktung der Kleinanlagen in den kommenden Jahren entwickeln und ob der Bonus ausreicht, um die Dachanlagen wenigstens kostenneutral betreiben zu können, so Weigl weiter.

Das Portal hat für seine Modellrechnung einen Musterhaushalt zugrunde gelegt, der einen jährlichen Strombedarf von 6000 Kilowattstunden hat, wovon 2500 Kilowattstunden für das Laden des Elektroautos genutzt werden. Dazu basiert die Rechnung auf einer Photovoltaik-Anlage mit zehn Kilowatt Leistung und einem Speicher mit neun Kilowattstunden Kapazität. Der Haushalt würde damit einen Autarkiegrad nach dem HTW-Rechner von rund 63 Prozent erreichen. Dies bedeutet, dass etwa 3780 Kilowattstunden des erzeugten Solarstroms im Haushalt genutzt werden. Bei einer jährlichen Erzeugung von rund 10.000 Kilowattstunden und unter Berücksichtigung von Wirkungsgradverlusten des Batteriespeichers werden damit rund 5.920 Kilowattstunden Solarstrom ins Netz eingespeist, so die Rechnung von „Finanztip“. Effekte der Leistungsdegradation der Solarmodule über die Zeit und eine mögliche Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das „Solarspitzengesetz“ seien aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Für eine mit einer festen Einspeisevergütung geförderte Photovoltaik-Dachanlage kommt das Portal so auf jährliche Einnahmen von etwa 456 Euro und mehr als 9100 Euro über die 20-jährige Laufzeit.

Tags:Keine Tags