Eigenverbrauch unbedingt anmelden

Die EWE Netz GmbH verzeichnete 2025 „ein etwas ‚schwächeres‘ Jahr“ beim Redispatch. Das bedeutete aber immer noch rund 115.000 Eingriffe, ganz überwiegend „nicht aus Gründen im eigenen Verteilnetz, sondern auf Anforderung der vorgelagerten Netzbetreiber Avacon (Hochspannungsnetz) und Tennet (Übertragungsnetz)“, wie das Unternehmen auf Anfrage von pv magazine mitteilt. Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch seien dort aber bislang noch nie betroffen gewesen. Das von der deutsch-niederländischen Grenze bis Hamburg reichende Netzgebiet ist in Sachen erneuerbare Energien eben sehr stark durch Windkraft geprägt.

Ganz anders bei Bayernwerk Netz. Für deren Gebiet nennt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) unter Berufung auf Zahlen von Energy-Charts mehr als 25.000 Eigenverbrauchs-Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2025 auf null Prozent abgeregelt wurden. Dies habe zu 95 Prozent Anlagen bis 100 Kilowatt betroffen, die Gesamtdauer betrug demnach durchschnittlich 73 Stunden. Bei Anlagen ab 100 Kilowatt seien es 120 Stunden gewesen.

Die Bayernwerke selbst nennen keine absolute Zahl, aber einen Prozentsatz: Rund 95 Prozent der erzeugten Solarstrommengen seien im Netz aufgenommen worden. Das ist kein Widerspruch. Der BSW-Solar beziffert die von zeitweiser Abregelung betroffene Gesamtleistung auf 950 Megawatt, insgesamt sind bei den Bayernwerken 13 Gigawatt am Netz.

Der Umfang von Eingriffen wird allerdings nicht allein durch Region oder Photovoltaikdichte geprägt. Ein anderer süddeutscher Netzbetreiber, nämlich LEW Verteilnetz (LVN) mit immerhin fünf Gigawatt angeschlossener Erneuerbare-Energien-Leistung (überwiegend Photovoltaik) hat 2025 in lediglich 60 Fällen aufgrund von baulichen Maßnahmen eingegriffen, wobei allerdings jeweils mehrere Anlagen betroffen waren. Redispatch wegen Anforderungen des Übertragungsnetzbetreibers gab es 2025 ein- und 2024 dreimal. Allerdings rechnet man bei LVN damit, dass es so ruhig nicht bleiben wird.

Diese sehr unterschiedlichen Gegebenheiten sind nicht der einzige, aber ein wichtiger Grund dafür, dass auch beim Redispatch mit kleinen Anlagen und hier ganz besonders solchen mit Eigenverbrauch deutliche Unterschiede bestehen. EWE Netz etwa gibt an, bei Anlagen bis 100 Kilowatt sei „die Abregelung der Einspeiseleistung der in unseren technischen Anschlussbedingungen angegebene Standardfall“. Bei N-Ergie heißt es hingegen, wie bei vielen anderen auch, Abregelungen erfolgten „gemäß der aktuellen Rechtslage durch die Reduzierung der Wirkleistungserzeugung“ – also am Wechselrichter.

Für Installateure und Anlagenbetreiber bedeutet dies: Fragen lohnt sich. Ein Konzept, bei dem der Eigenverbrauch durch Regelung auf den Netzverknüpfungspunkt anstatt des Wechselrichters geschützt wird, mag bei dem einen Netzbetreiber abgelehnt werden, beim anderen aber geht es durch. Das ist selbstredend kein zufriedenstellender Zustand, aber immer noch besser, als durchgehend vom schlechtest möglichen Fall auszugehen.

Lässt sich hier keine Lösung finden, sollte der beabsichtigte Eigenverbrauch unbedingt angemeldet werden. Dazu muss die entsprechende „Nichtbeanspruchbarkeit“ angegeben werden, die dann beim Redispatch zu berücksichtigen ist. In der Praxis ist die hierfür nötige Erfassung, Abrechnung und Erstattung von entgangenem Eigenverbrauch für große Megawatt-Anlagen praktikabel. Für kleine und mittlere hingegen bedeutet sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, was ironischerweise einen Vorteil bedeuten kann. Denn weil offenkundig auch die Netzbetreiber diesen Aufwand nicht treiben wollen, gibt es viele Berichte darüber, dass kleinere Anlagen mit erfolgter Nichtbeanspruchbarkeitsmeldung deutlich weniger oder auch gar nicht mehr abgeregelt werden.

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