Mit ihrem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (Drucksache 21/6128) will die Bundesregierung Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes beseitigen. Vor allem um den im Norden Deutschlands erzeugten Strom aus Windenergieanlagen zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen leiten zu können, soll der Ausbau der Stromübertragungsnetze beschleunigt werden. Im Zuge einer Aktualisierung und Ausweitung des Bundesbedarfsplans sind daher 45 neue Netzausbauvorhaben vorgesehen, 13 bestehende sollen verändert werden. Der Entwurf nimmt einer Mitteilung vom Donnerstag zufolge Maßnahmen auf, die im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023-2037/2045 von der Bundesnetzagentur bereits bestätigt wurden und deren Bedarf unstrittig ist.
Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen demnach grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen gebaut werden. Für die neuen Vorhaben müssen die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesregierung zufolge einmalige Investitionskosten von etwa 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Als Folge werde für typische Haushaltskunden ein durchschnittlicher Anstieg der Netzentgelte um rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet, für Gewerbekunden um rund 400 Euro pro Jahr.
Der Bundesbedarfsplan gilt als das zentrale Planungsinstrument, um den Ausbau der Stromnetze auf Höchstspannungsebene in Deutschland zu steuern und zu beschleunigen. Für die neuen Vorhaben sollen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgeschrieben und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben festgestellt werden, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Der Bundesregierung zufolge bedeutet das, dass der Bedarf in späteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden könne, was die Verfahren massiv entlasten soll.