Wie schon bei der Vorstellung der Eckpunkte sind nun auch die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz überwiegend kritisch. Zu den negativen Aspekten gehören demnach vor allem die längere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, steigende Heizkosten und die Verschleppung fälliger Modernisierungen im Gebäudebestand.
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, wird das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) in wenigen Monatenr das bisherige unter dem Begriff Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Am Mittwochvormittag hat das Bundeskabinett den Entwurf auf den Weg gebracht. Die Pläne von Union und SPD sehen vor allem vor, dass Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt. Außerdem soll die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien wegfallen und durch die sogenannte Bio-Energietreppe ersetzt werden, die eine schrittweise Beimischung klimaneutraler Brennstoffe vorsieht – ab 2029 mindestens 10 Prozent und bis 2040 voraussichtlich 60 Prozent.
Schon als die Koalitionsfraktionen im Februar die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz vorstellten, waren die Reaktionen durchwachsen. Wenig verwunderlich also, dass auch nach dem Beschluss des Bundeskabinetts kritische Stimmen überwiegen. „Mitten in einer fossilen Energiekrise verlängert die Bundesregierung mit diesem Gesetz die Abhängigkeit von Öl und Gas beim Heizen – das macht Deutschland unsicherer, schadet dem Klima und treibt viele Haushalte in die Kostenfalle“, sagt Greenpeace-Energieexpertin Mira Jäger. Aus ihrer Sicht hat die Koalition vor der fossilen Lobby kapituliert. Zudem zerstöre die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen das Vertrauen und die Planungssicherheit bei Verbrauchern, Handwerk und Industrie. Sie appellierte an die Abgeordneten von SPD und Union im Bundestag, „diesen klimapolitischen Irrsinn zu stoppen und beim Ausstieg aus fossilen Heizungen zu bleiben“.
Laut Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, bedeutet das reformierte Gesetz vor allem einen Kurswechsel in der deutschen Wärmepolitik. „Auf den ersten Blick klingt das nach mehr Freiheit für Verbraucher. Der Knackpunkt für neue Öl- oder Gasheizungen wäre jedoch, dass Biobrennstoffe teuer sind und auch andere Nebenkosten wie Netzentgelte und der CO2-Preis merklich steigen dürften. Was nach 2040 mit fossilen Heizsystem geschehen soll, lässt der Gesetzes-Entwurf dabei komplett offen.“ Handwerk rät, beim Einbau einer neuen Heizung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die jeweils beste Variante im Hinblick auf langfristige Kosten, Klimaschutz und Energiesicherheit zu wählen. Oft sei das die Wärmepumpe, auch in mäßig sanierten Gebäuden.
„Mit dem Gesetz schlägt die Regierung einen fossilen Irrweg zugunsten der Gaslobby ein“, so BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Dabei müsse Deutschland auf ökologischen Modernisierungskurs und könne nur mit Erneuerbaren, Energieeffizienz und einem sparsamen Umgang mit Ressourcen krisenfest werden. Dagegen markiere das neue Gebäudemodernisierungsgesetz einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibe die Heizkosten in die Höhe. Zudem werde mehr Effizienz im Gebäudebereich weiter verschleppt und die nötige weitreichende Modernisierung von Gebäuden finde so nicht statt. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, diesen fossilen Rollback zu stoppen und eine soziale Sanierungsoffensive für Gebäude auf den Weg zu bringen“, so Bandt.
Als „handwerklich schlecht gemacht und klimapolitisch gefährlich“ bezeichnet DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz den GmodG-Entwurf. „Wir fordern ein Gesetz, das Klimaneutralität ernst nimmt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich schützt und die europarechtlichen Vorgaben umsetzt. Wir werden rechtlich nichts unversucht lassen, um das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen.“
Aus Sicht von Carsten Rolle, BDI Co-Bereichsleiter Energie, Mobilität und Umwelt, ist das Gebäudemodernisierungsgesetz „besser als sein Ruf und ein wichtiger Schritt, um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen.“ Entscheidend sei die Verlässlichkeit beim Heizungsrecht und das Zusammenspiel aus Ordnungsrecht, Förderung und CO2-Bepreisung. „Das Gesetz schafft Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert haben, und gibt damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor“, so Rolle.