Die rot-schwarze Landesregierung hat eine neue Bauordnung vorgelegt. Die Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude wird gestrichen: Bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen sind die Eigentümer künftig nicht mehr verpflichtet, eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage zu installieren. Wohnhäuser sind ohnehin bereits ausgenommen.
Wie in vielen anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg im Neubau und bei umfassenden Dachsanierungen eine Solarpflicht – dort allerdings nur für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude, nicht jedoch für Wohnhäuser.
Konkret schreibt die derzeit gültige Bauordnung von Brandenburg vor, dass im Neubau bei Dachflächen von mindestens 50 Quadratmetern mindestens die Hälfte der Fläche mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen belegt werden muss. Gleiches gilt bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Ausgenommen sind Fälle, bei denen die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Diese Vorgabe soll nun gestrichen werden: Die Landesregierung aus SPD und CDU hat eine novellierte Bauordnung vorgelegt, die keine Solarpflicht mehr vorsieht. Bauen und Sanieren wird damit einfacher, günstiger und schneller, so die Erwartung des Landeskabinetts. Der Landtag soll noch im Juni über den Entwurf entscheiden.
„Keine unzumutbare Belastung“
„Das ist einfach nur kurzsichtig, um nicht zu sagen dumm“, kommentiert Clemens Rostock, Landesvorsitzender der Brandenburger Grünen. „SPD und CDU in Brandenburg legen die Axt an eine vernünftige, bezahlbare und vorausschauende Energiepolitik.“
Solaranlagen lohnen sich eigentlich immer, sagt Rostock. Und dort, wo sie tatsächlich wirtschaftlich oder technisch nicht sinnvoll sind, gebe es bereits Ausnahmen. Es sei deshalb schlicht falsch, so zu tun, als sei diese Regelung eine unzumutbare Belastung für Bauherrinnen und Bauherren. „Im Gegenteil: Wer beim Neubau Solarenergie von Anfang an mitdenkt, spart Kosten und macht sich unabhängiger von fossilen Energien.“