BfN-Studie: Viele Moorflächen für Photovoltaik nicht geeignet

Deutschlandweit gibt es nach einer früheren Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE rund 334.500 Hektar degradierte Moorflächen, die für Photovoltaik genutzt werden könnten. Das technische Potenzial bezifferte das Institut auf 134 bis 268 Gigawatt. Eine neue Untersuchung im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) betrachtet nun stärker die naturschutzfachlichen Einschränkungen und kommt zu dem Ergebnis, dass ein großer Teil der Moorflächen für Photovoltaik nicht oder nur eingeschränkt infrage kommt.

Allerdings geht diese Untersuchung von einer fast fünfeinhalbmal so großen Gesamtfläche aus, nämlich insgesamt 18.098 Quadratkilometern (rund 1,81 Millionen Hektar) organischer Böden in Deutschland. Hiervon sind der Studie zufolge mehr als 60 Prozent aus fachrechtlichen Gründen grundsätzlich für Moor-Photovoltaik auszuschließen. Weitere rund zehn Prozent können demnach nur eingeschränkt als potenzielle Standorte betrachtet werden. Das Ausbaupotenzial auf den verbleibenden 28,6 Prozent – mithin rund 517.600 Hektar – beziffern die Autoren auf 129 bis 311 Gigawatt.

Moor-Photovoltaik soll die Stromerzeugung mit der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden verbinden. Rund 95 Prozent der Moorflächen in Deutschland sind trockengelegt. Da ein großer Teil landwirtschaftlich genutzt wird, kann die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf wiedervernässten Flächen eine zusätzliche wirtschaftliche Nutzung ermöglichen. Seit der EEG-Novelle 2023 wird diese Kombination gezielt gefördert.

Wie sich Photovoltaik-Anlagen auf wiedervernässten Moorböden ökologisch auswirken, lässt sich nach Einschätzung der Autoren bislang allerdings kaum belastbar beurteilen. Für die Studie wurden 132 einschlägige wissenschaftliche Arbeiten aus verschiedenen Ländern identifiziert. Nur 30 davon beschäftigen sich unmittelbar mit Photovoltaik-Anlagen auf Moorflächen. Insbesondere Untersuchungen, die den ökologischen Zustand einer Fläche vor dem Anlagenbau mit der Entwicklung nach der Errichtung vergleichen, fehlen weitgehend. Die Autoren empfehlen deshalb eine langfristige wissenschaftliche Begleitung von Moor-Photovoltaik-Projekten über mindestens zehn Jahre. Untersucht werden sollten insbesondere die Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und ökologische Wechselwirkungen. Die Ergebnisse könnten anschließend als Grundlage für die Bewertung und Genehmigung weiterer Projekte dienen.

Nachschärfungsbedarf sieht die Untersuchung auch beim Rechtsrahmen. Derzeit gibt es demnach kein generelles gesetzliches Verbot, Photovoltaik-Anlagen auf entwässerten Moorböden zu errichten, ohne die Flächen gleichzeitig wiederzuvernässen. Die Autoren empfehlen, eine solche Kombination von Photovoltaik und weiterhin entwässertem Moorboden gesetzlich auszuschließen, möglichst über das Bundesnaturschutzgesetz. Entsprechende Anlagen sollten zudem nicht von einer EEG-Privilegierung profitieren.

Für Moor-Photovoltaik in Verbindung mit einer Wiedervernässung empfehlen die Autoren dagegen eine stärkere planerische Steuerung. Über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete könnten geeignete Flächen ausgewiesen und Konflikte mit anderen Naturschutzzielen reduziert werden. Zudem sollten Raumordnungs-, Bau- und Naturschutzrecht bei der Genehmigung solcher Projekte stärker miteinander verzahnt werden.

Hinweis: Wir haben diesen Beitrag am 18. August, 16.30 Uhr um den Vergleich der vom Fraunhofer ISE bzw. BfN betrachteten Gesamtfläche ergänzt.

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