In einem Positionspapier hat der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zu den jüngsten Vorschlägen des Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD für einen beschleunigten Smart-Meter-Rollout Stellung genommen. Wie schon zuvor das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) im VDE ist auch der ZVEH skeptisch gegenüber einem „Smart Meter light“: Er stelle „keine praxistaugliche Lösung dar“ fördere Doppelstrukturen und erhöhe die Komplexität des Rollout-Prozesses.
Dies gelte insbesondere dann, wenn sich die Anforderungen von Kunden durch Installation einer Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe oder Ladestation nachträglich ändern und sie dann eine vollwertige Lösung nachrüsten müssten. „Dann fallen erneut Kosten für eine Installation sowie neue Abstimmungsprozesse an“, sagt Andreas Habermehl, ZVEH-Geschäftsführer Technik und Berufsbildung. Das sei schwer vermittelbar, „zumal wir auch für den Smart Meter light zunächst Standardisierungs- und Zertifizierungsprozesse aufsetzen müssten, was den Rollout wiederum bremst.“
Praxistauglicher Rollout
Den im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Koalition formulierten Vorschlag für mehr Tempo – Kritiker würden wahrscheinlich sagen: für etwas weniger Bummelei – beim Smart-Meter-Rollout begrüßt der ZVEH grundsätzlich. Dies reiche aber nicht aus: Es könne „nur ein erster Schritt sein“, dass nun mehr als 90 Prozent der relevanten Messstellen 2030 und nicht erst 2032 mit Smart Metern ausgestattet sein sollen, erklärt Habermehl.
Es komme jetzt darauf an, den Rollout praxistauglicher zu gestalten. So erhielten etwa Kunden und Handwerker nach der Installation von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Ladestationen oft keine Informationen von den Messstellenbetreibern, wann ein intelligentes Messsystem (iMSys) sowie die benötigte Steuerungstechnik verbaut würden.
Hier fordert der ZVEH klare gesetzliche Fristenregelungen. Noch sinnvoller sei es, wenn die betreffenden Handwerksbetriebe die Installation von iMSys und Steuerungstechnik selbst vornähmen, weil sie die Kunden kennen, die nötige Qualifikation mitbringen und bereits mit den Gegebenheiten am Installationsort vertraut sind. Hierfür müssten „Prozesse klarer definiert und Schnittstellen zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Elektroinstallationsbetrieb praxistauglich ausgestaltet werden“, doch unter diesen Voraussetzungen könne der Smart-Meter-Rollout praxisnäher, schneller und kundenfreundlicher umgesetzt werden.
Verpflichtung liegt bei den Netzbetreibern
Der ZVEH betont gleichzeitig, dass die Verpflichtung zur Umsetzung des Rollout im vorgegebenen Zeitraum bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern – in der Regel also den jeweiligen Verteilnetzbetreibern – liege. Diesen sollten Fristen vorgegeben werden, innerhalb derer iMSys und Steuerungstechnik nach der Installation von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen bereitzustellen sind. Dass sich hingegen die Kunden um einen rechtzeitigen Termin für die Bereitstellung dieser Messtechnik kümmern sollen, sei „der falsche Ansatz und wälzt die Verpflichtung der Messstellenbetreiber ab“, so Habermehl. Deshalb lehnt der Verband eine iMSys-Bestellpflicht, wie sie im Zuge der Änderung der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG) geplant ist, strikt ab.