Sollte das EEG 2027 wie im Referentenentwurf vorgesehen umgesetzt und die feste Einspeisevergütung durch eine ungeförderte Direktvermarktung oder Nulleinspeisung für Anlagen bis 25 Kilowatt abgelöst werden, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaik-Dachanlagen erheblich. So bewertet das Forschungsinstitut Aquu, ein Berliner Forschungsinstitut aus dem Umfeld der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin, die Pläne in einer Studie für den Solarenergie-Förderverein.
Der inzwischen öffentlich gewordene Referentenentwurf sieht vor, die feste Einspeisevergütung für kleine Anlagen ab 2027 durch eine sonstige Direktvermarktung zu ersetzen. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass auch kleine Photovoltaik-Anlagen stärker auf negative Börsenstrompreise reagieren. Diese hatten sich zuletzt deutlich bemerkbar gemacht, etwa am 1. Mai mit Preisen von fast minus 500 Euro pro Megawattstunde. Die Autoren haben untersucht, wie sich die geplanten Änderungen auf die Amortisationszeiten typischer privater Photovoltaik-Anlagen auswirken.
Besonders schlecht schneidet demnach die Nulleinspeisung ab. Bei einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaik-Leistung und zehn Kilowattstunden Speicherkapazität würden nach Berechnungen der Autoren rund 69 Prozent des Solarertrags verloren gehen. Die Stromgestehungskosten des tatsächlich nutzbaren Solarstroms vom eigenen Dach stiegen dadurch von 10 auf 31 Cent pro Kilowattstunde. Ohne Batteriespeicher amortisiere sich eine solche Anlage frühestens nach 30 Jahren. Zwar entfielen bei der Nulleinspeisung Kosten für Steuerbox und Direktvermarktung, die Studie sieht darin jedoch keinen ausreichenden Ausgleich.
„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig. Das ist ein energiepolitisches Desaster. Die Bundesregierung treibt die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV.
Auch die ungeförderte Direktvermarktung ist nach Einschätzung der Autoren für kleine Anlagen derzeit kaum wirtschaftlich. Zwar würden im Referenzfall nur 24 Prozent der jährlich erzeugten Solarstrommenge in Zeiten negativer Börsenstrompreise anfallen. Der übrige Strom könnte grundsätzlich vermarktet werden. Den erwarteten Erlösen im Referenzbeispiel von rund 250 Euro stehen jedoch zusätzliche Kosten gegenüber. Darunter fallen Smart Meter und Steuerbox mit jeweils 50 Euro im Jahr, sowie eine Direktvermarktungsgebühr von voraussichtlich 160 Euro im Jahr. Damit ließen sich die zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten nicht refinanzieren.
Die Studie zeigt zudem, dass dynamische Stromtarife die Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaik-Anlagen nicht automatisch verbessern. Entscheidend ist der Strompreis in den Stunden, in denen selbst erzeugter Solarstrom den Netzbezug ersetzt. Da dynamische Tarife im Sommer zur Mittagszeit häufig niedrigere Preise aufweisen als klassische Festpreistarife, sinkt der Wert des Eigenverbrauchs. Besonders nachteilig ist das für Anlagen ohne Batteriespeicher. Bei einer Photovoltaik-Anlage ohne Speicher verlängert sich die Amortisationszeit laut Aquu im EEG-Modell um ein Jahr, im Modell der ungeförderten Direktvermarktung um 4,1 Jahre und bei Nulleinspeisung um 13,3 Jahre. Mit Batteriespeicher fällt dieser Effekt deutlich geringer aus.
Aquu warnt vor einem Fehlanreiz bei der Anlagenauslegung. Je größer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach ist, desto mehr Strom müsste bei Nulleinspeisung abgeregelt werden. Wirtschaftlich attraktiver würden damit kleinere Anlagen, deren Strom möglichst vollständig im Haushalt verbraucht oder zwischengespeichert werden kann. Die vollständige Belegung geeigneter Dachflächen würde unattraktiver.
Aus Sicht der Studienautoren ersetzt ein Einspeiseverbot keine Flexibilität. Abgeregelter Solarstrom könne weder Netzstrom ersetzen noch fossile Erzeugung verdrängen. Systemdienlichkeit entstehe nicht dadurch, dass CO₂-freier Solarstrom ungenutzt bleibe, wie es in der Studie heißt.
Die Autoren fordern daher, die feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 Kilowatt beizubehalten oder zumindest eine Marktprämien-Absicherung auch für kleine Anlagen anzubieten. Direktvermarktung dürfe erst dann zum Regelfall werden, wenn sie standardisiert und zu vertretbaren Kosten verfügbar sei. Zudem solle Nulleinspeisung nicht zum Standardmodell werden. Stattdessen brauche es Anreize, Batteriespeicher flexibler einzusetzen und gespeicherten Solarstrom auch abends und nachts netzdienlich einzuspeisen.
Die Ergebnisse der Studie lassen sich hier nachlesen.